Vigtnette oder Maut?
In Österreich besteht Vignettenpflicht auf gekennzeichneten Straßen. Zusätzlich werden Sondermauten für Tunnel, Brücken etc. verrechnet.
Vignetten erhalten Sie in allen Trafiken oder an allen Tankstellen.
"Licht am Tag" ist in Österreich nicht mehr Pflicht!
Das Fahren mit Licht am Tag ist in Österreich ab dem 1.1.08 nicht mehr vorgeschrieben! Das Einschalten der Scheinwerfer wird aber auf alle Fälle vom Kuratorium für Verkehrssicherheit empfohlen!
Warnwesten müssen immer mitgeführt werden!
Das Mitführen von Warnwesten ist in Österreich für alle Autofahrer Pflicht! Die Warnwesten müssen von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge beim Aufstellen des Pannendreiecks auf einer Freilandstraße getragen werden. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält!
Handyverbot am Steuer
Wie in den meisten europäischen Ländern ist auch in Österreich das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Wer erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. (ab EUR 25,--)
Tempolimits auf Österreichs Straßen
außerorts / Schnellstraßen: 100 km/h
Autobahnen: 130 km/h
Ortsgebiet: 50 km/h (wenn nicht anders ausgeschildert)
Promillegrenzen
In Österreich liegt die Obergrenze bei 0,5-Promille. Für jene, die den Führerschein noch keine 2 Jahre besitzen gilt die 0,1-Promille Grenze.
Was ist im Auto mitzuführen?
Grunsätzlich sind in Österreich das Mitführen von Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste vorgeschrieben.
Winterreifenpflicht bei winterlichen Verhältnissen!
Ab dem 1.1.2008 gilt in Österreich vom 1. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht! Es müssen aber ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen. Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden, parkende Pkw sind ausgenommen.
"Rettungsgasse" Pflicht!
Bei Staubildung bzw. stockendem Verkehr ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen.
•Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch, wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!
•Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
•Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.
weitere Informationen: www.rettungsgasse.com