
Informationen zur Rückreise nach Deutschland
Seit Mittwoch 01. Juni 2022 muss bei Einreise nach Deutschland kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden.
HIER finden Sie alle aktuellen Einreisebestimmungen in Deutschland.
Die Sicherheit unserer Gäste und der heimischen Bevölkerung steht für uns an oberster Stelle. In den Kitzbüheler Alpen werden alle Covid-19-Vorgaben der Regierung strengstens eingehalten. Darüber hinaus werden von den einzelnen Regionen zusätzlich zahlreiche regionale Maßnahmen gesetzt. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir eine Übersicht der Maßnahmen erstellt, die für einen sicheren und unbeschwerten Urlaub in den Kitzbüheler Alpen sorgen sollen.
Diese Seite wird laufend aktualisiert und erweitert. Änderungen somit vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass es ein paar Tage dauern kann, bis die neuen Maßnahmen in den nachfolgenden Punkten aktualisiert werden.
checkEs erfolgen keine Kontrollen des Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr.
checkEine FFP2-Maske muss nur noch in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern getragen werden.
checkDie Einreise ist derzeit ohne Einschränkungen möglich.
checkDie Absonderung infizierter Personen wurde durch eine Verkehrsbeschränkung für positiv getestete Personen ersetzt.
Sie planen einen Urlaub in Tirol? Für einen sicheren und erholsamen Urlaub finden Sie hier die wichtigsten Antworten zur Urlaubsplanung und Anreise nach Tirol. Zudem finden Sie unsere besonderen Stornobedingungen sowie das Corona-Dashboard mit den aktuellsten Zahlen zu Covid-19. Bitte beachten Sie für Ihre Rückreise die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Heimatlandes.
Alle aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen finden Sie auch HIER.
In Österreich fielen am 16.05.2022 alle wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen. Es ist also bei der Einreise kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. UrlauberInnen, ReiserückkehrerInnen und andere BesucherInnen aus aller Welt können damit erstmals seit Beginn der Pandemie wieder auflagenfrei einreisen.
Ab 1. August fällt die Quarantäneverpflichtung für positiv auf COVID19 getestete Personen in Österreich und wird durch "Verkehrsbeschränkungen" ersetzt.
Diese sogenannte COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung gilt demnach für Personen, für die ein positives Corona-Testergebnis vorliegt. Grundsätzlich enden die Verkehrsbeschränkungen zehn Tage nach dem Zeitpunkt der Entnahme der Probe, die zum positiven Ergebnis führte. Ein Freitesten ist ab dem fünften Tag möglich: Wer dann einen negativen PCR-Test oder einen CT-Wert über 30 hat, für den gelten keine Verkehrsbeschränkungen mehr.
Mit FFP2-Maske ist somit auch das Verlassen des eigenen Wohnraumes möglich. Erlaubt sind beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Arbeiten
- Besuch der Gastronomie
- Besuch von Verwandten oder Freunden
- Veranstaltungen
Ihre Sicherheit und Gesundheit ist uns ein großes Anliegen. Aus diesem Grund finden Sie hier alle aktuellen Informationen und Verhaltensregeln für die Beherbergung, Gastronomie, Bergbahnen, Mobilität und Testungen vor Ort. Lesen Sie untenstehend die wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick.
Mit der letztgültigen COVID-19 Verordnung gelten keine besonderen Einschränkungen für die Benützung der Seilbahnen und Berggastronomie mehr. So entfällt die 3G-Nachweispflicht und FFP2-Maskenpflicht. Der Gesetzgeber empfiehlt in geschlossenen Räumen zum Selbstschutz eine Maske zu tragen. Die Bergbahnen der Kitzbüheler Alpen freuen sich auf Sie!
checkKein 3G-Nachweis erforderlich
checkKein Sicherheitsabstand notwendig
checkEmpfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske in Gondelbahnen
checkAlle Kabinen können zu 100% besetzt werden
Damit Sie eine entspannte Heimreise antreten können, finden Sie hier einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen. Bitte beachten Sie für Ihre Rückreise die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Heimatlandes. Denn oft ändert sich die aktuelle Situation sehr rasch, daher bitten wir Sie sich im Bedarfsfall beim Außenministerium Ihres Heimatlandes zu informieren.
Was müssen Tourismus- und Freizeitbetriebe beachten und wissen?
Welche einheitlichen bundesweiten Regeln gelten?
Was gilt für Tirol?
Wie können Sie Ihren Betrieb gestalten, dass es für Ihre Mitarbeiter und Gäste noch sicherer ist?
Und wo können Betriebe um Unterstützung ansuchen und Förderungen beantragen?
Das und vieles mehr, soll Ihnen auf den folgenden Seiten Orientierung geben.