
Stornogarantie im PillerseeTal
Weil man nie weiß, was passiert.

Für Ihren kommenden Urlaub bieten Ihnen deshalb die Vermieter im PillerseeTal unterschiedliche flexible Stornogarantien an. So können Sie je nach Unterkunft bis zu 2 Tage vor Antritt Ihrer Reise ohne Probleme kostenlos stornieren. Die teilnehmenden Betriebe erkennen sie an dem "Storno-Garantie-Button".
Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit dieser sind Sie für mögliche Krankheitsfälle in Zusammenhang mit Covid-19 versichert.
Eine detaillierte Auflistung Ihrer Reiserücktrittsrechte finden Sie untenstehend in den FAQs.
Sie sehen, mit der Stornogarantie im PillerseeTal können Sie beruhigt Ihren Urlaub planen. Und nun heißt es: Bühne frei für Bergerlebnisträume!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
checkGratis Storno bis zu 2, 8 oder 15 Tage vor Anreise - abhängig von der Unterkunft
checkGratis Storno bei Einreiseverbot in die Region PillerseeTal bzw. bei behördlich verhängten Schließungen der Beherbergungsbetriebe
checkGratis Storno bei Ausreiseverbot aus Ihrer Heimatgemeinde
check100% Rücküberweisung der Anzahlung wenn innerhalb der jeweiligen Frist storniert wurde
FAQ's - häufig gestellte Fragen
Gut zu wissen
1. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer COVID19-Erkrankung die gebuchte Reise nicht antreten können UND durch eine Versicherung gedeckt ist.
Wir empfehlen hierzu die Europäische Reiseversicherung. Diese gewährt Ihnen Deckung, wenn Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
- weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
- weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
Mehr Infos zu den Versicherungsleistungen der Europäischen Reiseversicherung finden Sie hier.
2. Bei einer behördlich verhängten Schließung der gebuchten Unterkunft (z.B. Quarantäne, „Lock Down“ seitens der Regierung im Urlaubsland).
In diesem Fall kann der Vermieter vom Gast grundsätzlich keine Stornogebühren verlangen, da die vereinbarten Leistungen (Beherbergung, Verpflegung usw.) nicht mehr erbracht werden können. Detaillierte Infos finden Sie hier.
3. Bei einem Einreiseverbot in das Urlaubsland/ in die Urlaubsregion bzw. bei Ausreiseverboten aus dem Heimatland/ aus der Heimatgemeinde.
Ähnlich wie bei Punkt 2. kann in beiden Fällen mind. ein Vertragspartner die vereinbarte Leistung nicht erbringen, was zur Vertragsauflösung führt.
4. Falls Sie sich für eine unserer angebotenen Stornoregelungen entscheiden, können Sie bis zum angegebenen Stichtag (je nach Unterkunft 2, 8 oder 15 Tage) im Falle einer Reisewarnung oder ähnlicher Risiken im Zusammenhang mit COVID-19 ohnehin kostenlos stornieren.
Beispiel: Gewährt eine Unterkunft eine Stornogarantie bis zum 8. Tag vor Anreise, fallen ab dem 7. Tag vor Anreise Stornogebühren an.Bei Individualreisen gibt es kein ausdrückliches gesetzliches Rücktrittsrecht bei Reisewarnungen. Ob Sie im Falle einer Reisewarnung vom gebuchten Aufenthalt zurücktreten können, richtet sich laut Rechtsansicht des Fachverbandes Hotellerie nach der Zumutbarkeit des Reiseantrittes. Detaillierte Infos hierzu finden Sie hier.
Für Anzahlungen gilt dasselbe Prinzip, wie für den Gesamtpreis: im Falle einer Stornierung wird die bei der Buchung geleistete Anzahlung bis zur jeweiligen Frist (siehe Storno-Pakete) in der angegebenen Höhe zurückerstattet.
Die Aktion ist gültig für alle Buchungen bei den teilnehmenden Betrieben über die Website des TVB PillerseeTal für die Sommersaison 2021 sowie für die WIntersaison 21/22.
Rechtlich gesehen sind Sie berechtigt die Unterkunft innerhalb der vereinbarten Fristen ohne Angabe eines Grundes zu stornieren. In Zeiten wie diesen appellieren wir jedoch an Ihre Vernunft. Deshalb bitten wir Sie nur von Ihrem Stornorecht Gebrauch zu machen, wenn eine Unsicherheit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auftreten sollte. Denn im Falle einer kurzfristigen Stornierung bleibt unseren Gastgebern meist keine Zeit mehr, die frei gewordene Unterkunft weiterzuvermieten.
Alle bereits getätigten Buchungen behalten ihre ursprüngliche Vertragsgültigkeit. In diesem Fall würden wir Sie bitten, sich mit Ihrem Gastgeber in Verbindung zu setzen.
Ab 01.12 können Sie uns bei Fragen und Anregungen zum Thema COVID-19 über unsere eigens dafür eingerichtete Hotline erreichen: +43 (0)5354 208 55